AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FEMO Trade GmbH & Co. KG, Stand: 01.07.2015



1. Lieferbedingungen


Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.



2. Angebot, Auftragsannahme und Lieferpflicht


Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen einer Bestätigung des Käufers. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot des Käufers. Die Annahme erfolgt entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen.


Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z. B. Lieferverzug des Vorlieferanten), sowie solche Hindernisse, welche auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.


Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller schnellstmöglich mitteilen.


Der Anspruch auf Lieferung oder Schadensersatz entfällt, sofern bestimmte Modelle infolge Betriebseinschränkungen, Produktänderungen, Produktwechsel oder ähnlichen Gründen nicht mehr hergestellt werden. Geringfügigen Modelländerungen wird ausdrücklich zugestimmt.



3. Lieferzeit


Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Nach Ablauf des Liefertermins ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies berücksichtigt die Interessen beider Parteien.


Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme verspätet gelieferter Ware gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder Währungsschwankungen zu erhöhen. Der Besteller hat ein außerordentliches Kündigungsrecht falls die Preiserhöhung 4% übersteigt.



4. Preisstellung


Unsere in den Angeboten genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe berechnet.


Fakturiert werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise in EURO, falls keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart, frei Haus oder frei Lager des Bestellers



5. Zahlungsbedingungen


Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen.


Kommt der Besteller in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (am Tage der Fälligkeit) sowie entstandene gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten des Mahnverfahrens berechnet.


Bei Zahlungsverzug können wir die Liefergegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich verwerten. Der Besteller wird dadurch nicht von der Pflicht der Vertragserfüllung befreit.



6. Gefahrübergang


Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung oder Teillieferung auf den Besteller über, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn Versendungskosten oder Anfuhr von uns übernommen wurden. Dem Besteller steht es frei über diese Risiken eine Versicherung auf seine Kosten abzuschließen.


Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner übrigen Rechte anzunehmen.


Bei Warenannahme ist die Ware sorgfältig vom Besteller auf Mängel zu prüfen. Sichtbare Mängel, auch Schäden an der Verpackung, die auf Beschädigungen der Ware schließen lassen, sind unverzüglich zu bezeichnen und innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen und bildtechnisch zu belegen . Eine Warenannahme unter Vorbehalt ist somit ausgeschlossen.



7. Gewährleistung


Bei von uns zu vertretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Der Besteller hat von ihm beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und diese ordnungsgemäß verpackt zu lagern bis wir eine Rückholung vereinbart haben. Wir werden die Annahme von beanstandeter Ware verweigern, wenn dieses ohne vorherige Rücksprache erfolgt ist.



8. Beschaffenheit der Waren


Das Verwendungsrisiko hinsichtlich der gekauften Produkte liegt beim Besteller. Eine gewerbliche Nutzung oder der Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig. Hier erfolgt automatisch ein Ausschluss der Gewährleistung.



9. Annahmeverzug


Nimmt der Besteller frist- und ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht an, bleibt er verpflichtet, den Kaufpreis in den vereinbarten Fälligkeiten zu zahlen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den entstandenen Verzugsschaden, wie doppelte Anlieferung und Zwischeneinlagerung in angefallener Höhe zu zahlen.



10. Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB


Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.


Der Besteller ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiterzuveräußern:


Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers Insolvenzantrag gestellt wird.


Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.


Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind sofort schriftlich anzuzeigen. Der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten.


Der Besteller ist verpflichtet, uns bei Zahlungseinstellung eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltsware und der Forderung an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu verwahren.


Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Besteller zusätzlich die gesamte von uns stammende, in den Geschäftsräumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und unbezahlte Ware, an uns. Der Besteller hat die Ware sorgfältig wie die eigene Ware zu verwahren und sie nur insoweit weiterzuveräußern, als gesichert ist, dass der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung uns zufließt.


Wir sind jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.


Der Besteller ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.


Wir sind verpflichtet, die nach vorstehenden Bestimmungen vereinbarten Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.



11. Toleranzen


Geringfügige Toleranzen der in den Angebots- und Sortimentsblättern angegebenen Maße und Farben sind zulässig. Das betrifft insbesondere fertigungstechnisch bedingte Differenzen. Modelländerungen in Maßen und Ausführungen sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zu Reklamationen.



12. Angebots- und Verkaufsunterlagen


Angebots- und Verkaufsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen anderen Lieferanten weder unterbreitet noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden. Die angegebenen Erläuterungen, Hinweise und Vorbehalte gelten als Bestandteile unserer AGB.



13. Datenspeicherung


Wir betreiben eine EDV-Anlage, in der die verschiedensten Daten aus Geschäftsvorgängen gespeichert werden. Soweit hier personenbezogene Daten gespeichert werden, nimmt der Besteller hiervon gemäß § 26 Abs. 1 des Datenschutzgesetztes Kenntnis.



14. Gerichtsstand / Rechtswahl


Gerichtsstand ist Hannover. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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